Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen; im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte; sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochtergesellschaften zu gründen, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern.