Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie damit verbundene Dienstleistungen, insbesondere Fahrzeugüberführungen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, andere Gesellschaften gründen oder erwerben oder sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen.