Ausschließlich Erwerb, Halten und Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von eigenen Beteiligungen an anderen Unternehmen. Tätigkeit erfolgt ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft übt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten aus, insbesondere keine Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen.