Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, Verwaltung von Wertpapieren, sonstigen Kapitalanlagen und Immobilien, Aufnahme von Darlehen sowie Vergabe von Darlehen an verbundene Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.