Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich Kapitalanlagen, Wertpapieren und Immobilien. Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen, insbesondere solche nach dem Kreditwesengesetz (KWG), sind ausgeschlossen.