Tietje Holding UG
Unternehmensgegenstand
das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland. Die Gesellschaft erbringt gegenüber verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sowie gegenüber Dritten fortlaufend und entgeltlich Beratungs-, Management- und sonstige Dienstleistungen. Hierzu zählen insbesondere Leistungen in den Bereichen Geschäftsführung, Unternehmensentwicklung, Strategie, Organisation, Marketing, Vertrieb, Controlling sowie administrative Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann gegenüber ihren Beteiligungsunternehmen eine geschäftsleitende Funktion ausüben, eine aktive Einflussnahme auf diese wahrnehmen und diesen entgeltliche Leistungen erbringen. Sie ist berechtigt, insoweit einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu unterhalten. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Tätigkeit als Inkubator. Dies umfasst insbesondere die Konzeption, Entwicklung, Gründung, den Aufbau sowie die operative und strategische Begleitung von neuen Gesellschaften und Geschäftsmodellen. Die Gesellschaff kann in diesem Zusammenhang: neue Gesellschaften gründen, Beteiligungen ganz oder teilweise veräußern oder dauerhaft halten, Rechte an Geschäftsmodellen, Marken, Produkten oder Strukturen einräumen oder übertragen, sowie hierfür einmalige oder laufende Vergütungen erzielen. Die von der Gesellschaft gegründeten, gehaltenen oder betreuten Unternehmen können insbesondere im Bereich der Entwicklung, Herstellung und des Vertriebs von Konsumgütern (z.B. Tiernahrung, Zubehör und Pflegeprodukte sowie weitere Konsumgüter) sowie der Erbringung von Dienstleistungen tätig sein. Die Gesellschaft erbringt keine erIaubnispfIichtigen Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) oder anderer aufsichtsrechtIicher Vorschriften. Insbesondere betreibt die Gesellschaft: keine Einlagen- oder Kreditgeschäfte für Dritte, keine Gewährung von Darlehen als Hauptgeschäft, keine Finanzierungsleistungen im aufsichtsrechtlichen Sinne, sowie keine sonstigen erIaubnispfIichtigen Tätigkeiten, die einer Genehmigung oder UnbedenkIichkeitsbescheinigung der Bundesanstalt für FinanzdienstIeistungsaufsicht (BaFin) bedürfen.