a) die Aufnahme, Versorgung und Pfltege von Tieren, insbesondere von Pferden und anderen Hoftieren, sofern diese Tiere schutzbedürftig sind, z.B. aufgrund von Vernachlässigung, Misshandlung, Übe forderung der bisherigen Halter oder anderer tierschutzwidriger Haltung, b) Maßnahmen zur Bewahrung von Tieren vor Schmerzen, Leiden oder Schäden im Sinne des Tierschutzgesetzes, c) die verantwortungsvolle Vermittlung von Tieren ausschließlich an geeignete Personen oder Stelten, bei denen sichergestellt ist, dass die Tiere artgerecht gehalten werden und keinen Schaden erleiden, d) die Durchführung von unentgeltichen oder kostendeckenden Veranstaltungen, Workshops und Aufktärungsarbeit zur Förderung des Tierschutzes sowie des Natur- und Umweltbewusstseins, e) Bildungsangebote zur Sensibilisierung für tiergerechte Haltung, den verantwortungsvollen Umgang mit Tieren sowie einen nachhaltigen Umgang mit Natur und Umwelt.