der Betrieb eines Tiergesundheitszentrums und die Verwaltung und Vermietung von Grundbesitz im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Tiergesundheitszentrums sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte befugt, die mit dem vorbezeichneten Gegenstand unmittelbar oder mittelbar in Verbindung stehen oder zu dessen Verwirkli-chung dienlich sind. Sie ist auch berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin zu beteiligen oder deren Geschäftsführung zu übernehmen.