Das Gründen, der Erwerb, die Einrichtung und der Betrieb tiermedizinischer Zentren, insbesondere in Bayern, das Erbringen von tierärztlichen Leistungen, der Betrieb tierärztlicher Hausapotheken sowie der Verkauf von Tierfuttermitteln. Bei der Ausübung der Geschäfte hinsichtlich des Unternehmensgegenstandes sind die Berufsordnung der zuständigen Bayerische Landestierärztekammer, das tierärztliche Standesrecht und sonstige aus geltendem Recht sich ergebenden Rechte und Pflichten für Tierärzte einzuhalten; die berufsrechtliche Aufsicht über die Gesellschaft liegt bei der zuständigen Bayerische Landestierärztekammer.