Der Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens durch Beteiligung an Unternehmen aller Art im In- und Ausland. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern.