Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Unternehmensanteilen auf eigene Rechnung. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht erbracht.Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen befugt, die zur Erreichung des vorerwähnten Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft ist befugt, andere gleichartige oder ähnliche Unternehmen im In- oder Ausland zu gründen, zu erwerben, zu veräußern oder sich an ihnen zu beteiligen sowie Unternehmensverträge aller Art abzuschließen und Kooperationen einzugehen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.