Die Durchführung von Erd- und Baggerarbeiten sowie die Gestaltung von Außenanlagen, insbesondere durch das Verlegen von Pflastersteinen und Plattenbelägen im Rahmen des Garten- und Landschaftsbaus. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die eine Eintragung in die Handwerksrolle als zulassungspflichtiges Handwerk erfordern.