Die Übernahme und die Einhaltung alter Pflichten einer ?verantwortlichen Person" gemäß der EU-Kosmetik-Verordnung Nr. 1223/2009, insbes. die Gewährleistung der Durchführung von Sicherheitsbewertungen kosmetischer Produkte, die Sicherstellung von Korrekturmaßnahmen zur Herstellung der Konformität kosmetischer Produkte und die Erfüllung von Informations-, Mitteilungs-, Melde- und Berichtspflichten. Die Gesellschaft ist berechtigt die Funktion des Erzeugers nach der VERORDNUNG (EU) 2025/40 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zurAufhebung der Richtlinie 94/62/EG zu übernehmen.