Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Handel mit Finanzinstrumenten (wie Aktien, ETFs oder Derivaten) im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Eine Tätigkeit, die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erfordert, wird nicht ausgeübt.