1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Religion (§ 52 Abs. 2 Nr. 2 AO) sowie die Förderung der Bildung (§52 Abs. 2 Nr. 7 AO). 2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - das Verfassen, Ubersetzen, Herausgeben, Drucken sowie den Erwerb christlicher Bucher, Zeitschriften und Bibeln, - die unentgeltliche Verteilung dieser Literatur im In- und Ausland, - die Durchfuhrung von Predigten, Vortragen, Seminaren und Konferenzen im In-und Ausland, - die DurchfLihrung und ?