1. Die Projektplanung, -leitung und -betreuung sowie Bauüberwachung für alle haustechnischen Gewerke sowie beratende weitere Ingenieurdienstleistungen. 2. Die Gesellschaft kann jede Art von Geschäften tätigen, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen in jeder rechtlich möglichen Form beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.