die Vermietung von Kränen aller Art. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist befugt, sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand zu beteiligen. Sie kann auch die persönliche Haftung und Geschäftsführung bei Beteiligungsgesellschaften übernehmen.