Erwerb, Halten und Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere eigener Beteiligungen an anderen Unternehmen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie nicht als Dienstleistung für Dritte. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten ausgeübt werden nicht ausgeübt, insbesondere keine Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG).