Planung, Errichtung und Betrieb von Telekommunikationsnetzen und -anlagen. Bereitstellung von Übertragungswegen und Vorleistungsprodukten für Telekommunikationsdienste sowie das Halten und das Management von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, die direkte oder indirekte Dienstleistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation erbringen, sofern diese Tätigkeiten nicht in den Anwendungsbereich des Kreditwesengesetzes fallen.