Die Erbringung von jedweden Dienstleistungen in den Bereichen Werbung, Marketing und Spezialkommunikation, jeweils unter Ausschluss jeglicher Tätigkeiten, die gemäß dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz einer behörlichen Erlaubnis bedürfen.