Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), insbesondere durch die Planung, Organisation und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, Theateraufführungen sowie interaktiven und darstellenden Formaten, einschließlich Live Action Role Playing (LARP) als Form der darstellenden Kunst, sowie die Ermöglichung der Teilhabe an solchen Veranstaltungen, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), insbesondere durch die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, Projekten und Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche zur Förderung von Kreativität, sozialem Verhalten, Teamfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung, auch durch kulturelle und gemeinschaftsfördernde Angebote zur Stärkung der sozialen Teilhabe älterer Menschen sowie durch generationenübergreifende Projekte, die Förderung des bürgerschafüichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO), insbesondere durch die Einbindung von Ehrenamtlichen in kulturelle und soziale Projekte.