Die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen sowie die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder ihrer wirtschaftlichen Lage auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Erbringung ambulanter Assistenz, Unterstützungs- und Teilhabeleistungen in eigener Häuslichkeit und im Sozialraum, durch psychosoziale Begleitung, Beratung, Krisenintervention, Anleitung, Förderung alltagspraktischer Kompetenzen, Unterstützung bei der Sicherung von Wohnraum und Lebensverhältnissen, Begleitung bei der Inanspruchnahme medizinischer, sozialrechtlicher und sonstiger Hilfen, Förderung sozialer Teilhabe und Selbstbestimmung sowie durch Gruppen-, Begegnungs-, Bildungs- und Unterstützungsangebote für die begünstigten Personen.