Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen jeder Rechtsform im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme von Geschäftsführungs- und Managementaufgaben bei Beteiligungsunternehmen und die Erbringung entgeltlicher Verwaltungs-, Management- und Beratungsleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Dritten. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis bedürfen, insbesondere Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen nach dem Kreditwesengesetz, Geschäfte nach dem Kapitalanlagegesetzbuch und Zahlungsdienste nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, sowie Rechts-, Steuer- und Anlageberatung gegenüber Dritten.