Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen aller Art und Rechtsformen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen zu treffen, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen oder diesen direkt oder indirekt fördern. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, Tochterunternehmen gründen sowie andere Unternehmen erwerben, veräußern oder sich an ihnen beteiligen. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in solche Unternehmen ausgliedern oder die Führung von deren Geschäften übernehmen (Management-Holding). Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer besonderen behördlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen (z. B. nach § 34c GewO oder dem KAGB/KWG), sofern eine solche Genehmigung nicht vorliegt.