Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Anlage und Verwaltung eigenen Vermögens in jeglicher Form, insbesondere in Unternehmensbeteiligungen, Wertpapieren und Immobilien. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach dem KWG werden nicht ausgeübt.