Die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwertung von Unternehmensbeteiligungen, wobei erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder der Gewerbeordnung, nicht ausgeübt werden.