Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürten.