1. Die Förderung von nachhaltigen, sozialen, ökologischen und klimafreundlichen Initiativen und Programmen. 2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke? der Abgabenordnung. 3. Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung: a. des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § ?