Das Halten, Verwalten und Entwickeln von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften sowie der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen und sonstigen Vermögensanlagen. Die Gesellschaft kann immaterielle Güter, insbesondere Software, Marken- und Schutzrechte, erwerben, entwickeln, halten, verwalten und lizenzieren; sie kann außerdem bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens erwerben, halten, verwalten und konzernintern überlassen.