Halten, Verwalten und Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Ausübung von Holdingfunktionen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Unternehmenszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie damit verbundene Geschäfte (unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz), soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.