Die Entwicklung und die Herstellung von sowie der Handel mit Miggnum (Weindekanter), Möbeln, Accessoires, Arbeitsgeräten, Speisen, Getränken in der Hotellierie, Gastronomie und im privaten Bereich in Deutschland und in der Europäischen Union. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.