Die Ausführung von zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben gemäß Anlage B1 und B2 der Handwerksordnung, insbesondere Trockenbau, Innenausbau, Bodenlegearbeiten, Bautrocknung, Einbau genormter Baufertigteile, Pflasterarbeiten, Renovierungs- und Sanierungsarbeiten sowie die Beseitigung von Wasser-, Brand- und Schimmelschäden, soweit hierfür keine Eintragung in ein zulassungspflichtiges Handwerk erforderlich ist ?