die Erbringung von Bauleistungen aller Art im Hoch- und Tiefbau sowie als Generalunternehmer bzw. General-übernehmer, insbesondere die Errichtung, der Umbau, die Sanierung, die Modernisierung und die Instandsetzung von Bauwerken aller Art in eigener Ausführung oder durch beauftragte Nachunternehmer sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Planungs-, Koordinations- und Projektsteue-rungsleistungen, soweit hierfür keine besondere behördliche Zulassung erforderlich ist.