a) Die Ausführung von Akustik- und Trockenbauarbeiten sowie damit zusammenhängenden Ausbauleistungen, b) die Erbringung von Bagger-, Erdbewegungs-, Ausschachtungs- und Verfüllarbeiten sowie damit verbundenen Transportleistungen, c) die Verlegung von erdverlegten Kabeln und sonstigen Ver- und Entsorgungsleitungen im Zuge eigener Tiefbaurnaßnahmen, ohne Ausführung von Anschluss-, Verbindungs- oder sonstigen elektrotechnischen Installationsarbeiten.