Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insgesamt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, soweit hierfür keine besondere behördliche Erlaubnis erforderlich ist.