(1) Die Tätigkeit als Generalübernehmer, insbesondere die schlüsselfertige Übernahme, Steuerung, Koordination und Vergabe von Bau-, Sanierungs-, Renovierungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsvorhaben sowie deren Durchführung im Wesentlichen durch Nachunternehmer, einschließlich der hiermit zusammenhängenden Planungs-, Projektsteuerungs- und Bauüberwachungsleistungen ?