Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, als geschäftsleitende Führungs- und Funktionsholding entgeltliche Dienstleistungen administrativer, finanzieller, kaufmännischer und technischer Art an verbundenen Unternehmen zu erbringen.