Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie an Gesellschaften, die Grundbesitz halten oder verwalten, einschließlich der Wahrnehmung von Gesellschafterrechten und der Koordinierung der Tochtergesellschaften und das Halten und Verwalten von eigenem Grundbesitz. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer besonderen behördlichen Erlaubnis bedürfen.