Erbringung von Leistungen in den Bereichen der Berufsaufgaben der Landschaftsarchitektin und des Landschaftsarchitekten, insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Landschaft, Freianlagen und Gärten sowie die Orts- und Stadtplanung innerhalb ihrer oder seiner Fachrichtung. Die Gesellschaft hat die für die Berufsangehörigen nach dem Bayerischen Baukammerngesetz (BauKaG) bestehenden Pflichten zu beachten.