Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen jeder Rechtsform sowie Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).