Die Vermittlung des Abschlusses von Versicherungsverträgen (§ 34d GewO), die Anlageberatung und die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von Anteilen oder Aktien an inländischen oder ausländischen offenen Investmentvermögen gemäß § 34f Abs.1 GewO, die Vermittlung von Darlehen (§ 34c GewO) sowie die Beratung und Erbringung von Serviceleistungen in diesen Bereichen.