Verwaltung eigenen Vermögens durch Gründung, Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Anlage in sonstige Vermögenswerte aller Art (z.B. Wertpapiere, Immobilien, Edelmetalle). Die Gesellschaft wird ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zur Anlage des eigenen Gesellschaftsvermögens tätig und erbringt keine Dienstleistungen für Dritte, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.