Durchführung von zulassungsfreien und handwerksähnlichen Tätigkeiten im Baubereich, insbesondere Montagearbeiten, Innenausbau ohne statisch relevante Eingriffe und Montage von Baufertigteilen, sowie Service- und Instandhaltungsleistungen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind zugelassen, dürfen jedoch erst nach Vorliegen der Erlaubnis aufgenommen werden.