Verwaltung von Vermögen der Gesellschafter, insbesondere durch Erwerb, Halten und Verwalten (einschließlich des Erbringens von Serviceleistungen) von Beteiligungen und eigenem Geldvermögen, Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Vermietung, Verwaltung und Veräußerung dieses Grundbesitzes nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.