1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) sowie die Förderung der Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Die Durchführung von Maßnahmen und Projekten der Jugendhilfearbeit im Rahmen des SGB VIII und des SGB IX. - Die Übernahme und Durchführung von Evaluierungsaufgaben im Bereich der sozialen Arbeit und Jugendhilfe zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität. - Die Konzeption und Durchführung von Aus- und Weiterbildungen für Trainer und Fachkräfte in der Jugendhilfe.