Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, lmmobilien und Wertpapieren sowie die Erbringung von Managementleistungen gegenüber Beteiligungsunternehmen; soweit hierfür jeweils keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.