Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens; ferner die Erbringung von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Sport, Sponsoring, Marketing und Unternehmensentwicklung. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG).