Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland sowie die Gründung von Unternehmen. Die Gesellschaft verwaltet eigenes Vermögen. Sie kann insbesondere Beteiligungen sowie sonstige Vermögensgegenstände erwerben, halten, verwalten und veräußern, soweit hierfür keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Die Gesellschaft übt keine eigene operative Tätigkeit aus ?