Stapes Foundation gGmbH
Unternehmensgegenstand
Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO), des Natur- und Umweltschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO), die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) sowie die Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke im Sinne einer Förderkörperschaft allein durch die Beschaffung von Mitteln sowie die Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften und/oder juristische Personen des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke (§ 58 Nr. 1 Abgabenordnung). Dies umfasst auch die teilweise oder vollständige Übertragung von Vermögensgegenständen auf eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der § 2 Abs. 2. Die Gesellschaft entscheidet nach ihren sachlichen und finanziellen Möglichkeiten frei darüber, wie und in welchem Umfang die vorgenannten Maßnahmen verwirklicht werden. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Gesellschaft steht aufgrund dieser Satzung niemandem zu und wird auch nicht durch regelmäßige oder wiederholte Leistungen begründet. Die Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Gesellschafterversammlung gefördert werden.