Der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und sonstigen Vermögensanlagen und Vermögenswerten aller Art (z.B. Grundbesitz) auf eigene Rechnung sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens und jeweils alle damit zusammenhängenden Geschäfte, soweit diese keiner behördlichen Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz, bedürfen.